Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 07.01.2004 - 3-13 O 79/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 118 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1
Rechte der Aktionäre bei Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 837
- NZG 2005, 520
- NZG 2005, 648 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.01.2004 - 13 O 79/03
In der Rechtsprechung des BVerfG ist anerkannt, dass das Grundgesetz neben dem Recht am eigenen Bild auch das Recht am gesprochenen Wart schützt (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3619, 3621 m.w.N.). - BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.01.2004 - 13 O 79/03
Aus der mitgliedschaftlichen Stellung erwachsen dem Aktionär im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Gesellschaftssatzung sowohl Leitungsbefugnisse als auch vermögensrechtliche Ansprüche (so BVerfG, NJW 2000, 349, 350 unter Verweis auf BVerfG, NJW 1999, 3769 ). - BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 636/95
Einschränkung des Auskunftsrechts eines Aktionärs durch Redezeitbegrenzung nach …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.01.2004 - 13 O 79/03
Aus der mitgliedschaftlichen Stellung erwachsen dem Aktionär im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Gesellschaftssatzung sowohl Leitungsbefugnisse als auch vermögensrechtliche Ansprüche (so BVerfG, NJW 2000, 349, 350 unter Verweis auf BVerfG, NJW 1999, 3769 ). - BGH, 19.09.1994 - II ZR 248/92
Anspruch des Aktionärs auf Erteilung einer Abschrift des …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.01.2004 - 13 O 79/03
In diesem Zusammenhang versagt bleibt dem Kläger aber die Möglichkeit, die Bild- und/oder Tonübertragung durch Widerspruch während seiner Redebeiträge zu unterbrechen (vgl. BGH, NJW 1994, 3094 ). - OLG Stuttgart, 23.07.2003 - 20 U 5/03
Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Klagebefugnis eines von einem anonymen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.01.2004 - 13 O 79/03
Das ginge sogar so weit, dass der Kläger durch diesen Vertreter Anfechtungsklage erheben könnte, er also auch in Folge des Redebeitrags in der Hauptversammlung keine Offenbarung seiner Person zu befürchten hätte (vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 1619 ).